BISOP Baden

Die Schule

Hausordnung

Allgemeines zur Hausordnung

Die Hausordnung des BISOP ist eine Ergänzung der vom BMUKK erlassenen Schulordnung (SchUG § 43) und wurde in Kooperation mit allen Arbeits- und Fachbereichen sowie den Schülerinnen, Schülern und Studierenden aller Ausbildungsformen erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Verhältnisse und Zielsetzungen unserer Schule und soll im Speziellen das Zusammenleben und die Wahrung des äußeren Ordnungsrahmens erleichtern.

Die Hausordnung im Detail

  1. Das Zusammenleben ist durch freundliche und wertschätzende Umgangsformen gekennzeichnet. Alle am Schulleben beteiligten Personen bemühen sich um eine konstruktive Zusammenarbeit.
  2. Das Institut in seiner Modellfunktion wahrt das Anliegen, eine lebensfreundliche und belebende Umwelt zu gestalten, im Einvernehmen mit allen an der Schulgemeinschaft Beteiligten.
  3. Belange und Entscheidungen, die Konsequenzen auf das Schulleben haben, werden von den betreffenden Personen und Gremien in transparenter und demokratischer Form erarbeitet und beschlossen.
  4. Jede/r hat das Recht informiert zu sein und die Pflicht sich zu informieren, wer wofür zuständig ist, wo und wann die zuständigen Personen zu erreichen sind, insbesondere für Notsituationen.
  5. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, wenig Müll zu verursachen. Der anfallende Müll wird getrennt und in den vorgesehenen Behältern (Plastikmüll/Biomüll/Restmüll/Altpapier) entsorgt. Aludosen gehören in den Sammler neben dem Getränkeautomat.
  6. Das Rauchen auf der Schulliegenschaft ist ausnahmslos verboten.
  7. Um das Schulhaus sauber zu halten, wechseln die SchülerInnen/Studierenden in der kalten/nassen Jahreszeit (1. November bis 31. März) ihre Straßenschuhe im Garderobenraum und tragen im Schulhaus ausschließlich für das Institut verwendetes Schuhwerk. Mäntel und Jacken werden ebenfalls in der Garderobe deponiert. Lehrende achten auf sorgsame Reinigung ihres Schuhwerks und können ihre Straßenschuhe auf den Abtropftassen in den LehrerInnenzimmern deponieren.
  8. Getränke (Wasser/Fruchtsäfte) dürfen in Maßen während der Unterrichtszeit konsumiert werden; Essen während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.
  9. Alle am Schulleben beteiligten Personen bemühen sich, um eine sachgemäße und schonende Behandlung der Schulräume und ihrer Einrichtung sowie um ein ordnungsgemäßes Verlassen der Unterrichtsräume. Vor dem letztmaligen Verlassen der Klassenräume an einem Unterrichtstag achten wir daher darauf,
    •  die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen,
    •  sämtliche Abfälle in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen,
    •  die Regalkästen in Ordnung zu halten und die Tafel zu säubern,
    •  die Medien in den Medienschränken zu deponieren und die Rolltüren zuzuziehen,
    •  die SchülerInnentische zu ordnen und die Sessel auf die Tische zu stellen,
    •  die Klassentüre zu versperren.
  10. Handys sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten.
  11. Plakate, Poster und Bilder werden in den Klassen nur an den dafür vorgesehenen Pinwänden bzw. Wandleisten angebracht.
  12. Das gesamte Freigelände des Institutes ist für alle der Schulgemeinschaft angehörenden Personen in Eigenverantwortung frei (während der Unterrichtszeiten Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 19:00 Uhr) zugänglich.
  13. Das Parken im Schulhof ist mit Parkberechtigungskarte für Lehr- und Hauspersonen möglich. Ein Recht auf einen Parkplatz besteht nicht.