Der Praxishort
Info zum Praxishort
Nachmittagsbetreuung und Übungsstätte
Das Wort Hort stammt aus dem lat. "hortus" und meint den "geschützten Raum". Der Übungshort des BISOP erfüllt diese Aufgabe in zweifacher Funktion:
- Als Entwicklungsraum für Kinder und Jugendliche im Pflichtschulalter nach dem Schulunterricht.
- Als berufspraktischer Lernraum für SchülerInnen und PraktikantInnen des Bundesinstituts zur Erwerbung der sozialpädagogischen Kompetenzen.
Der Hort als Entwicklungsraum für PflichtschülerInnen bedeutet, dass das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Zielsetzung und den daraus begründeten Betreuungskonzepten steht.
Der Hort als berufspraktischer Lernraum versteht sich als Übungsstätte für in Ausbildung stehende Menschen zur Erprobung und Verfestigung von lehrplanmäßig vorgeschrieben Kompetenzen.