Die Ausbildung
Studienberechtigungsprüfung
Info zur Ausbildung
Die Studienberechtigungsprüfung für das Kolleg für Sozialpädagogik ermöglicht es Personen ohne Matura, aber mit einschlägiger beruflicher Vorbildung, zu einem bestimmten Studium - in diesem Fall zur Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik - zugelassen zu werden. Sie gilt jedoch - im Gegensatz zur Berufsreifeprüfung (BRP) - nicht als vollwertiger Maturaersatz!
Beratungstermin
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter: 22 Jahre, oder 20 Jahre, sofern Sie eine Lehrabschlussprüfung oder eine berufsbildende mittlere Schule (mit insgesamt vierjähriger Ausbildungsdauer) absolviert haben.
- Zeugnisse über Berufsschulen, Fachschulen, universitäre oder berufliche Fortbildungsveranstaltungen, Dienstprüfungen, Bestätigungen über berufliche oder außerberufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld. Nachweis der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die Sozialpädagogik
Über Ihre Zulassung erhalten Sie nach Antragstellung unter Beilage von Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und der Nachweise (gem. Pkt. 2) einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
Die Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung besteht grundsätzlich aus 5 Teilprüfungen. Für die Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik sind folgende Teilprüfungen gesetzlich vorgeschrieben:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftliche Prüfung)
"Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen, wobei durch geeignete Themenfindung dem Kandidaten die Auseinandersetzung mit relevanten Aspekten des künftigen Berufsfeldes ermöglicht werden soll. Jedenfalls ist dem Kandidaten Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden." - Lebende Fremdsprache 2 – Englisch (schriftliche und mündliche Prüfung)
"Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen." - Mathematik 1 (schriftliche und mündliche Prüfung)
"Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik." - Biologie und Umweltkunde (mündliche Prüfung)
"Überblickartige Kenntnis des Pflanzen- und Tierreiches mit Schwerpunkt auf den wichtigen systematischen Großeinheiten; Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte; Stammesgeschichte des Menschen; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Ernährung; Fortpflanzung und Vererbung bei Mensch und Tier; menschliches und tierisches Verhalten; Grundlagen des Lebens; Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere als Ökosystem und Lebenswelt des Menschen." - Wahlfach
Das Wahlfach soll einen fachlichen Bezug zu der angestrebten Ausbildung aufweisen und ist bei der Antragstellung auf Zulassung mit der Direktion festzulegen.
Zur Wahl stehen:
a) Einführung in die Philosophie
b) Einführung in die Sozialpädagogik
Die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung ist gesetzlich nicht geregelt und kann daher theoretisch im Selbststudium oder durch den Besuch von entsprechenden Kursen in Erwachsenenbildungseinrichtungen (VHS, WIFI, BFI, u.ä.) erfolgen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung ist jederzeit möglich.
Bitte verwenden Sie ausschließlich unser offizielles Anmeldeformular!
Das Anmeldeformular mit allen nötigen Unterlagen schicken Sie bitte an das Bundesinstitut für Sozialpädagogik.
Postanschrift
Bundesinstitut für Sozialpädagogik
Elisabethstraße 14 -16
2500 Baden
Zur Orientierung Ihrer beruflichen Eignung wird empfohlen, vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die Eignungsprüfung abzulegen.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung zur Eignungsprüfung
- Anmeldeformular (Formular ist zu erhalten im Sekretariat oder als Download)
- Lebenslauf und Motivationsschreiben
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Zeugnisse ab der 8. Schulstufe sowie Zeugnisse über den Schul- oder Berufsabschluss (Kopien)
- Gesundheitsfragebogen - in einem verschlossenen Kuvert für unsere Schulärztin (Formular ist zu erhalten im Sekretariat oder als Download)
- Zwei adressierte A5-Kuverts (große Kuverts) für die Rückantworten, die Sie vom BISOP erhalten: ein Schreiben über die Einladung zur Eignungsprüfung und ein Schreiben über das Prüfungsergebnis.
Erforderliche Unterlagen zum Ansuchen um Ausstellung des Zulassungsbescheids zur Studienberechtigungsprüfung
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Zeugnisse ab der 8. Schulstufe sowie Zeugnisse über den Schul- oder Berufsabschluss (Kopien)
Eignungsprüfung
Eignungsprüfungen finden voraussichtlich am Freitag, 25. April 2025 und am Montag, 23. Juni 2025 statt.
Aufgrund der Anmeldung wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber der Termin persönlich bekannt gegeben.
Die Eignungsprüfung umfasst folgende Teilprüfungen: Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Die Einladung zur Eignungsprüfung erhalten Sie nach Einlangen Ihrer Anmeldung per Post mit dem von Ihnen mitgesendeten Rücksendekuvert.
Über das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) informieren wir Sie per Brief Anfang Juli 2025.
Formulare
Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Studienberechtigungsprüfung zum Herunterladen im Format PDF.